AGBS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NORDEN GMBH
NORDEN GmbH –
Visuelle Kommunikation, Markenentwicklung & Beratung
Kaiser-Franz-Joseph-Str. 10
6020 Innsbruck / Austria
mail@norden.co
NORDEN GmbH –
Visuelle Kommunikation, Markenentwicklung & Beratung
Kaiser-Franz-Joseph-Str. 10
6020 Innsbruck / Austria
mail@norden.co
UID: ATU69367749
FN: 427559 p
Landesgericht Innsbruck
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORDEN GmbH – Visuelle Kommunikation, Markenentwicklung & Beratung („NORDEN“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, Werkleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von NORDEN sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Verträge. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur insoweit, als sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen und ausdrücklich vereinbart wurden. Maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die aktuelle Version wird auf der Website von NORDEN veröffentlicht. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NORDEN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mails gelten als Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Angebote von NORDEN sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist vereinbart wurde. Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von NORDEN, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgelegt sind. Ein Auftrag gilt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von NORDEN als angenommen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass NORDEN mit der Ausführung des Auftrags beginnt oder sonst unzweifelhaft erkennen lässt, den Auftrag anzunehmen. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NORDEN. Solche Änderungen können Auswirkungen auf Honorar, Leistungsumfang, Zeitplan und Mitwirkungspflichten haben.
NORDEN weist den Kunden darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen, Werbenetzwerken, Plattformen, App-Stores, Hostern oder vergleichbaren Drittanbietern ihre Nutzungsbedingungen, technischen Standards und Freigabeprozesse jederzeit ändern können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Vorgaben die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen und dass Inhalte, Anzeigen, Accounts oder Kampagnen von Plattformen jederzeit abgelehnt, eingeschränkt, gesperrt oder entfernt werden können. NORDEN wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und die jeweils bekannten Richtlinien einhalten. NORDEN übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung dafür, dass Inhalte, Kampagnen, Accounts oder Werbemaßnahmen jederzeit abrufbar, freigegeben oder dauerhaft verfügbar bleiben.
Wird NORDEN vor Abschluss eines Hauptvertrags eingeladen, ein Konzept, eine Präsentation, einen Pitch, eine Strategie, ein Design oder eine sonstige Vorleistung zu erstellen, gilt bereits dadurch ein Vertragsverhältnis als zustande gekommen. Auch diesem Vertragsverhältnis liegen diese AGB zugrunde. Der potentielle Kunde anerkennt, dass NORDEN bereits mit der Erarbeitung von Konzepten und Präsentationen kostenintensive Vorleistungen erbringt. Für die Teilnahme an Präsentationen und die Erarbeitung von Konzepten steht NORDEN daher ein angemessenes Präsentationshonorar zu, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dieses Honorar deckt jedenfalls den Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten allfälliger Fremdleistungen. Besteht keine ausdrückliche Vereinbarung über die Höhe des Präsentationshonorars, gilt ein angemessenes, branchenübliches Honorar als vereinbart. Im Fall einer späteren Auftragserteilung kann ein gesondert vereinbartes Präsentationshonorar auf die spätere Auftragsvergütung angerechnet werden. Auch bei vollständiger Bezahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungs-, Verwertungs-, Bearbeitungs- oder Weitergaberechte an Konzepten, Präsentationen, Entwürfen oder Ideen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Sämtliche Konzepte, Präsentationen, Vorarbeiten, Ideen, Strategien, Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse von NORDEN unterliegen – soweit anwendbar – dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und/oder wettbewerbsrechtlichem Schutz. Der Kunde verpflichtet sich, von NORDEN präsentierte oder zur Verfügung gestellte kreative Ideen, Konzepte oder Strategien außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrags weder selbst zu nutzen noch durch Dritte nutzen zu lassen. Ist der potentielle Kunde der Auffassung, dass ihm von NORDEN Ideen präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, hat er dies binnen 14 Tagen ab Präsentation schriftlich unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt im Zweifel, dass NORDEN dem Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag, einer allfälligen Auftragsbestätigung durch NORDEN, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NORDEN. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens NORDEN. Alle Leistungen von NORDEN (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Für den Fall, dass eine Freigabe trotz Aufforderung nicht fristgerecht erfolgt, gelten die Leistungen als genehmigt und freigegeben. Der Kunde wird NORDEN zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Daten und Unterlagen kostenfrei zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind (Mitwirkungspflicht). Er wird NORDEN von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde haftet für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von NORDEN wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Grafiken, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing). Der Kunde leistet Gewähr und garantiert, dass die Unterlagen vollständig frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. NORDEN haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird NORDEN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde NORDEN vollumfänglich schad- und klaglos; er hat NORDEN sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, NORDEN bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt NORDEN hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, einem allfälligen Briefingprotokoll sowie sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NORDEN. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit seitens NORDEN. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar zwei Korrekturschleifen pro Leistungsphase. Darüber hinausgehende Änderungen, Zusatzwünsche, inhaltliche Umstellungen, nachträgliche Briefingänderungen oder Mehrleistungen werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Alle Leistungen von NORDEN, insbesondere Entwürfe, Konzepte, Layouts, Designs, Texte, digitale Assets, Produktionsunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse, sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und binnen drei Werktagen schriftlich freizugeben oder schriftlich unter konkreter Bezeichnung der gewünschten Änderungen zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt und freigegeben. Der Kunde hat NORDEN alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Er haftet für den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger, verspäteter oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt, angepasst oder verzögert werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm bereitgestellten Unterlagen und Inhalte – insbesondere Fotos, Logos, Texte, Grafiken, Videos, Musik, Schriften, Marken, Claims, Domains, Zugänge und sonstige Assets – auf allfällige Rechte Dritter zu prüfen und die erforderlichen Rechte und Freigaben einzuholen. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind bzw. im erforderlichen Umfang verwendet werden dürfen, und hält NORDEN bei einer Inanspruchnahme durch Dritte vollumfänglich schad- und klaglos.
NORDEN ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter zu bedienen oder einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im Namen von NORDEN oder im Namen des Kunden. NORDEN wird Dritte sorgfältig auswählen. Soweit NORDEN im Namen des Kunden Fremdleistungen beauftragt, kommt das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. NORDEN haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht für dessen Leistungserbringung. Für Koordination, Einholung von Angeboten, Produktionsabwicklung, Qualitätssicherung, Abstimmung und Projektsteuerung bei Fremdleistungen kann NORDEN eine gesonderte Servicegebühr verrechnen, sofern dies vereinbart wurde oder sich aus dem Angebot ergibt.
NORDEN ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder wesentlich verzögert wird, wenn der Kunde trotz Mahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wenn berechtigte Zweifel an seiner Bonität bestehen und keine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet wird. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn NORDEN trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Jede Vertragsbeendigung, die nicht auf einem von NORDEN zu vertretenden wichtigen Grund beruht, entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Bezahlung sämtlicher bis dahin erbrachter Leistungen, Barauslagen, Fremdkosten und bereits eingegangener Verpflichtungen gegenüber Dritten. Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Kunden ganz oder teilweise storniert, verschoben oder nicht umgesetzt, hat NORDEN Anspruch auf das vereinbarte Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz sämtlicher bereits angefallener Fremdkosten, Barauslagen und Verpflichtungen gegenüber Dritten. Darüber hinaus ist NORDEN berechtigt, ein angemessenes Ausfall- bzw. Abstandshonorar für reservierte, aber infolge der Stornierung nicht mehr verwertbare Kapazitäten zu verrechnen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von NORDEN für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. NORDEN ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen. Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab EUR 20.000,00 netto oder bei Projekten mit längerer Laufzeit ist NORDEN berechtigt, Teilrechnungen, Zwischenabrechnungen oder Akontorechnungen zu stellen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels ausdrücklicher Honorarvereinbarung gilt ein angemessenes, marktübliches Honorar als vereinbart. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Dies gilt insbesondere für Zusatzleistungen, Mehraufwand, Reisezeiten, Reisekosten, Produktionsbegleitung, technische Abstimmungen, Korrekturen über das vereinbarte Ausmaß hinaus, Datenaufbereitung, Archivierungsleistungen, technische Sonderleistungen oder Projektsteuerung. Barauslagen und Fremdkosten – insbesondere Kurier-, Reise-, Versand-, Hosting-, Domain-, Lizenz-, Druck-, Produktions-, Media-, Tool-, Stock- oder Plattformentgelte – sind vom Kunden gesondert zu ersetzen. Kostenvoranschläge von NORDEN sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und kostenpflichtig. Sofern abzusehen ist, dass ein schriftlicher Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird, wird NORDEN den Kunden darauf hinweisen. Widerspricht der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.
Rechnungen von NORDEN sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei verschuldetem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Der Kunde verpflichtet sich, NORDEN im Fall des Zahlungsverzugs alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Im Fall des Zahlungsverzugs ist NORDEN berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zurückzuhalten. Von NORDEN gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von NORDEN.
Alle Leistungen von NORDEN, einschließlich Präsentationen, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Layouts, Designs, Reinzeichnungen, Texte, Vorarbeiten, Rohfassungen, elektronische Dateien, Projektdateien und sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben im Eigentum von NORDEN. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten zeitlichen, sachlichen und räumlichen Umfang und ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung ist die Nutzung auf Österreich beschränkt. Eine Bearbeitung, Änderung, Weiterentwicklung, Übertragung an Dritte oder Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NORDEN und ist gesondert zu vergüten. Die Herausgabe von offenen Dateien, Rohdaten, Projektdateien, Quellcodes, Layoutdateien, Produktionsdaten, editierbaren Dateien, Fonts, Presets, Templates, Zugangsdaten zu Plattformen oder sonstigen Entwicklungsgrundlagen ist mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nicht geschuldet und gesondert zu vergüten. Im Fall eines Verkaufs des Unternehmens, einer Marke, eines Geschäftsbereichs oder einzelner Assets des Kunden gehen die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte nicht automatisch auf Erwerber oder Rechtsnachfolger über, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
NORDEN ist nicht verpflichtet, Arbeitsunterlagen, Dateien, offene Daten, Produktionsdaten oder sonstige Projektdaten nach Abschluss des Projekts oder nach Übergabe der final vereinbarten Arbeitsergebnisse dauerhaft aufzubewahren. Eine Archivierung erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Die Gefahr und die Kosten der Übermittlung von Dateien und Daten – online wie offline – trägt der Kunde.
NORDEN ist berechtigt, auf Arbeitsergebnissen, Werbemitteln, Websites, digitalen Anwendungen, Druckwerken, Kampagnen oder sonstigen Leistungen auf NORDEN und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, soweit dies branchenüblich oder technisch möglich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. NORDEN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, auf der Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen, Award-Submissions, Pitches und sonstigen Eigenwerbemaßnahmen mit Namen, Firmenlogo und einer Beschreibung des Projekts auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Kalendertagen ab Lieferung oder Leistung, verdeckte Mängel binnen acht Kalendertagen ab Entdeckung, schriftlich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat NORDEN nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch zu leisten. Nur wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sind, stehen dem Kunden Preisminderung oder – bei nicht bloß geringfügigen Mängeln – Wandlung zu. Es obliegt dem Kunden, die Leistungen auf ihre rechtliche, insbesondere marken-, urheber-, kennzeichen-, wettbewerbs-, medien-, datenschutz-, verwaltungs- und strafrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. NORDEN ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von NORDEN und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, reine Vermögensschäden, Schäden aus Datenverlust, Schäden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter. NORDEN haftet nicht für vom Kunden freigegebene Inhalte, vom Kunden vorgegebene technische oder rechtliche Spezifikationen sowie nicht für Ausfälle, Sperren, Einschränkungen, Algorithmusänderungen oder Maßnahmen von Plattformen, Hostern, Publishern, App-Stores, Werbenetzwerken oder sonstigen Drittanbietern. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen oder vorgegebenen Inhalte. NORDEN haftet nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Erfolg. Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. NORDEN verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Abrechnung, Projektabwicklung, Dokumentation, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen sowie zur Pflege von Geschäftsbeziehungen erforderlich ist. Soweit gesetzlich zulässig, verarbeitet NORDEN Kontaktdaten des Kunden auch für eigene Direktwerbung gegenüber Bestandskunden. Elektronische Direktwerbung erfolgt unter Beachtung des § 174 TKG 2021. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter, IT-Dienstleister, Hostingpartner, Newsletter- und Tool-Anbieter, Steuerberater, Rechtsberater, Produktions-, Versand- oder sonstige Partner erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist. Anfragen zum Datenschutz können an mail@norden.co gerichtet werden.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen NORDEN und dem Kunden unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Innsbruck. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für Innsbruck sachlich zuständige Gericht vereinbart. NORDEN ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in einer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen